05.08.2022, 18.32 Uhr o aus DER SPIEGEL 32/2022
Der Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck hält die Tötung des Al-Qaida-Anführers Aiman al-Sawahiri durch einen US-Drohnenangriff in Kabul für rechtswidrig. "Gezielte Tötungen von unliebsamen Personen, selbst solchen, die schwerer Verbrechen verdächtig sind, sind nur unter engen Voraussetzungen völkerrechtlich zulässig", sagte er dem SPIEGEL.
Kaleck ist Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR. Sie vertritt mehrere Jemeniten, deren Angehörige bei einem US-Drohnenangriff starben.
Wohl noch in diesem Jahr soll sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen, ob Deutschland eine Schutzpflicht gegenüber potenziellen Opfern solcher Attacken hat - die US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein spielt eine wichtige Rolle im weltweiten Drohnenkrieg.
Al-Sawahiri war einer der engsten Weggefährten des Al-Qaida-Gründers Osama Bin Laden. Nach dessen Tod 2011 wurde der gebürtige Ägypter zum neuen Anführer der Terrororganisation.
Am vergangenen Sonntagmorgen töteten die USA al-Sawahiri durch zwei von einer ferngesteuerten Drohne abgefeuerte Hellfire-Raketen. Der Al-Qaida-Chef hielt sich auf dem Balkon eines Hauses in der afghanischen Hauptstadt Kabul auf.
BBC-Bericht: Wie US-Spione Al-Qaida-Anführer Sawahiri fanden
Reaktionen auf d Sawahiri: "Gut, dass er heute getötet wurde"
Schlag gegen Terrororganisation: USA verkünden Tötung von Al-Qaida-Chef Sawahiri
Nach Recherchen der BBC hatte ein Juristenteam der US-Regierung zuvor grünes Licht für die gezielte Tötung des Topterroristen erteilt. Aufgrund "seiner anhaltenden Führungsrolle bei al-Qaida und seiner Beteiligung und operativen Unterstützung von Al-Qaida-Anschlägen" sei al-Sawahiri ein legitimes Ziel.
Am 25. Juli soll US-Präsident Joe Biden den Angriff genehmigt haben. "Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan", verkündete er nach der tödlichen Attacke.
Quelle: spiegel.de